Beschluss: mehrheitlich angenommen

Es liegt ein Änderungsantrag der CDU-FDP-Ballmann-Gruppe zu § 4 der Betriebssatzung vor, der dem Protokoll als Anlage beigefügt ist.

 

EStR Willems erläutert die Vorlage einschließlich der beantragten Änderungen und schlägt vor, darüber getrennt abzustimmen, da es um unterschiedliche Sachfragen geht. Mit der beantragten Änderung des § 4 Abs. 2 Satz 1 soll die Zahl der Ausschussmitglieder entsprechend der für den Verwaltungsausschuss geltenden Regelung um zwei Ratsmitglieder erhöht werden, damit die vorgesehene Einbeziehung der Bürgermeisterin als stimmberechtigte Vorsitzende des Betriebsausschusses keine Änderung der Mehrheitsverhältnisse gegenüber der Zusammensetzung des Rates zur Folge hat. Die mit der Einfügung eines neuen § 4 Abs. 2 Satz 2 beantragte Änderung soll die Vertreter der Beschäftigten den nicht dem Rat angehörenden weiteren Mitgliedern anderer Ausschüsse gleichstellen, welche nach § 71 Abs. 7 Satz 3 NKomVG nicht stimmberechtigt sind. Weiterhin weist er auf die notwendige Streichung des gegenstandslosen § 3 Abs. 1 Satz 2 hin, da der Betriebsleiter nicht durch Satzungsregelung sondern durch Beschluss des Verwaltungsausschusses bestellt werden muss.

 

RM Bergander spricht sich gegen die das Stimmrecht der Beschäftigtenvertreter betreffende zweite Änderung aus, da diese bereits im bisherigen Werksausschuss stimmberechtigt waren und damit nach seiner Auffassung gute Erfahrungen gemacht wurden, zumal die Entscheidungen des Werksausschusses in der Vergangenheit nicht politisch motiviert sondern im Interesse des Betriebs und in der Regel auch einvernehmlich getroffen wurden.

 

RM Quebbemann begründet den Änderungsantrag zum Stimmrecht der Beschäftigtenvertreter damit, dass die nicht dem Rat angehörenden Mitglieder anderer Ausschüsse und insbesondere auch die mit den Beschäftigtenvertretern vergleichbaren Vertreter der Verwaltung in anderen Ausschüssen ebenfalls kein Stimmrecht hätten.

 

RV Brinkhus lässt zuerst über den Antrag auf Änderung des § 4 Abs. 2 Satz 1 zur Erhöhung der Mitgliederzahl des Betriebsausschusses von acht auf zehn Mitglieder abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 19 dafür

                                      17 dagegen  

                                      1 Enthaltung  

 

Danach lässt RV Brinkhus über die Einfügung eines neuen § 4 Abs. 2 Satz 2 zum Ausschluss des Stimmrechtes der Beschäftigtenvertreter abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 19 dafür

                                      18 dagegen

 

Danach lässt RV Brinkhus über die Vorlage 838 mit den beschlossenen Änderungen einschließlich der redaktionellen Streichung des § 3 Abs. 1 Satz 2 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 20 dafür

                                      17 dagegen

 

Damit ist die Betriebssatzung mit den genannten Änderungen beschlossen."