Beschluss: einstimmig angenommen

LSBD Greife trägt ausführlich die Vorlagen 11-16/030 und 11-16/019 gemeinsam vor. Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes wurde geringfügig im Nordwesten in Absprache mit der BIMA zurückgenommen, da die vorhandene Zufahrt zum Truppenübungsplatz weiterhin genutzt werden soll.
Durch die Aufstellung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes wird es der ansässigen Firma Kohl ermöglicht, ihren Logistikstandort auszulagern und den Betriebsstandort zu sichern. In dem etwa 1,6 Hektar großen Gebiet gibt es ökologisch hochwertige Bereiche, die im Rahmen der durchzuführenden Umweltprüfung bewertet werden.

 

Die Planung wird von den Ausschussmitgliedern begrüßt. RM Specht fragt an, um welchen Bereich es sich bei den Flächen mit hoher ökologischer Bedeutung handelt. Hierbei geht es u. a. um die südöstlichen Flächen des Geltungsbereiches. Diese Flächen werden voraussichtlich als Maßnahmeflächen im zukünftigen Bebauungsplan festgesetzt.
Bürgervertreter Hagemann weist darauf hin, dass innerhalb des Geltungsbereiches zu beachtende Versorgungsleitungen liegen.

 

Abstimmungsergebnis:        Einstimmig


Nichts erfassen !!!