Sitzung: 07.12.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: WP 11-16/030
LSBD Greife trägt ausführlich die Vorlagen 11-16/030
und 11-16/019 gemeinsam vor. Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes und
des Bebauungsplanes wurde geringfügig im Nordwesten in Absprache mit der BIMA
zurückgenommen, da die vorhandene Zufahrt zum Truppenübungsplatz weiterhin
genutzt werden soll.
Durch die Aufstellung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes wird es
der ansässigen Firma Kohl ermöglicht, ihren Logistikstandort auszulagern und
den Betriebsstandort zu sichern. In dem etwa 1,6 Hektar großen Gebiet gibt es
ökologisch hochwertige Bereiche, die im Rahmen der durchzuführenden
Umweltprüfung bewertet werden.
Die Planung wird von den Ausschussmitgliedern begrüßt. RM
Specht fragt an, um welchen Bereich es sich bei den Flächen mit hoher ökologischer
Bedeutung handelt. Hierbei geht es u. a. um die südöstlichen Flächen des
Geltungsbereiches. Diese Flächen werden voraussichtlich als Maßnahmeflächen im
zukünftigen Bebauungsplan festgesetzt.
Bürgervertreter Hagemann weist darauf hin, dass innerhalb des
Geltungsbereiches zu beachtende Versorgungsleitungen liegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Nichts erfassen !!!