Beschluss: einstimmig angenommen

Dipl.-Ing. Tangemann erläutert die Vorlage 16/028 und die Tischvorlage 16/032. Er schildert die dort aufgeführten Einwände der Firma Sostmann. Insbesondere geht es hierbei um die Abgabe geringfügiger Flächen im Nordosten des jetzigen Wendehammers. Im Vergleich zu den Flächenabgaben anderer Anlieger ist dieser Anteil sehr gering.

RM Quebbemann weist darauf hin, dass die Politik nicht die Planung und zukünftige Erweiterung der Firma einschätzen kann und somit auch nicht der wirkliche Flächenbedarf für eine evtl. Erweiterung. Aus diesem Grunde sollte das Wort „ausreichend“ auf der Seite 2 der Vorlage 16/032, Abs. 8 gestrichen werden.
Die CDU tut sich grundsätzlich schwer, den örtlichen Bauvorschriften im Bebauungsplan zuzustimmen. Sie möchte aber auch nicht die gesamte Planung unnötig verzögern und erklärt sich daher mit den örtlichen Bauvorschriften einverstanden. Von der Verwaltung wurde signalisiert, dass bei einer begründeten besonderen Härte eine Ausnahme und somit Befreiung von den örtlichen Bauvorschriften im Bebauungsplan in Aussicht gestellt wird.
RM Quebbemann fragt, ob durch die Einarbeitung der Vorlage 016/32 der Bebauungsplan angreifbar wäre. LSBD Greife erklärt, dass für die Änderungen nach der Offenlegung ein eingeschränktes Beteiligungsverfahren stattgefunden hat. Alle Beteiligten wurden erneut gehört. Somit sind die rechtlich einzuhaltenden Verfahrensvorschriften beachtet und durchgeführt worden.

Vors. Pahlmann fasst noch einmal zusammen:

  1. Evtl. Möglichkeit einer Befreiung hinsichtlich der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, aufgrund einer begründeten Einzelfallentscheidung in Fällen einer besonderen Härte.
  2. Das Wort „ausreichend“ wird auf der 2. Seite Abs. 8 gestrichen.
  3. Planungsrechtlich wurde die Tischvorlage 16/032 durch eine eingeschränkte Beteiligung abgesichert.


Abstimmungsergebnis:        Einstimmig