Sitzung: 07.12.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: WP 11-16/028
Dipl.-Ing. Tangemann erläutert die Vorlage 16/028 und
die Tischvorlage 16/032. Er schildert die dort aufgeführten Einwände der Firma
Sostmann. Insbesondere geht es hierbei um die Abgabe geringfügiger Flächen im
Nordosten des jetzigen Wendehammers. Im Vergleich zu den Flächenabgaben anderer
Anlieger ist dieser Anteil sehr gering.
RM Quebbemann weist darauf hin, dass die Politik nicht die Planung und
zukünftige Erweiterung der Firma einschätzen kann und somit auch nicht der
wirkliche Flächenbedarf für eine evtl. Erweiterung. Aus diesem Grunde sollte
das Wort „ausreichend“ auf der Seite 2 der Vorlage 16/032, Abs. 8 gestrichen
werden.
Die CDU tut sich grundsätzlich schwer, den örtlichen Bauvorschriften im
Bebauungsplan zuzustimmen. Sie möchte aber auch nicht die gesamte Planung
unnötig verzögern und erklärt sich daher mit den örtlichen Bauvorschriften
einverstanden. Von der Verwaltung wurde signalisiert, dass bei einer
begründeten besonderen Härte eine Ausnahme und somit Befreiung von den
örtlichen Bauvorschriften im Bebauungsplan in Aussicht gestellt wird.
RM Quebbemann fragt, ob durch die Einarbeitung der Vorlage 016/32 der
Bebauungsplan angreifbar wäre. LSBD Greife erklärt, dass für die
Änderungen nach der Offenlegung ein eingeschränktes Beteiligungsverfahren
stattgefunden hat. Alle Beteiligten wurden erneut gehört. Somit sind die
rechtlich einzuhaltenden Verfahrensvorschriften beachtet und durchgeführt
worden.
Vors. Pahlmann fasst noch einmal zusammen:
- Evtl. Möglichkeit einer Befreiung hinsichtlich der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, aufgrund einer begründeten Einzelfallentscheidung in Fällen einer besonderen Härte.
- Das Wort „ausreichend“ wird auf der 2. Seite Abs. 8 gestrichen.
- Planungsrechtlich wurde die Tischvorlage 16/032 durch eine eingeschränkte Beteiligung abgesichert.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig