Sitzung: 21.11.2011 Ortsrat Sögeln
OBM Böselager verpflichtet gemäß § 60 NkomVG die Ortsratsmitglieder und weist sie auf ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NkomVG hin.
Von den Ortsratsmitgliedern wird eine schriftliche Verpflichtungserklärung unterschrieben.