OBMin Sudendorf  verpflichtet die Ortsratsmitglieder nach den Bestimmungen des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

Besonders weist sie auf die Bestimmungen der §§ 40 bis 42 des Nds. Kommunalverfassungs-

gesetzes hin.