Sitzung: 10.11.2011 Rat
Entsprechend der sich aus § 71 Abs. 6 NKomVG und den jeweiligen für die Institutionen geltenden besonderen Regelungen benennen die Ratsfraktionen die Vertreter gemäß der Anlage zu diesem Protokoll.
Der Feststellungsbeschluss erfolgt einstimmig.